Verhandlungsbeginn zur Prime Video Werbefrage: Frist zur Anmeldung läuft ab
Frist zur Anmeldung zur Amazon-Sammelklage endet im Mai
Leipzig — Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben nur noch wenig Zeit, sich einer Sammelklage gegen Amazon anzuschlieen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Beginn der mündlichen Verhandlung für den 19. Mai 2026 terminiert. Drei Wochen nach diesem Termin schliet das Klageregister, danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Ausgangspunkt der Klage ist eine Änderung bei Amazon Prime Video aus dem Februar 2024: Nutzerinnen und Nutzer konnten seitdem ohne Zahlung eines Aufpreises nicht mehr werbefrei streamen. Wer weiterhin werbefrei schauen wollte, musste 2,99 Euro monatlich zusätzlich zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen wertet dieses Vorgehen als rechtswidrig und hat die Sammelklage angestrengt.
Wer teilnehmen darf
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abonnement hatten.
- Es spielt keine Rolle, ob seitdem ein Aufpreis gezahlt wurde oder die Werbeunterbrechungen akzeptiert wurden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen schätzt, dass in Deutschland rund 17 Millionen Kundinnen und Kunden betroffen sein konnten. Bislang sind nur etwa 200 000 Personen im Klageregister eingetragen. Die Anmeldung ist kostenfrei und im Erfolgsfall besteht eine Aussicht auf Entschädigung.
So melden Sie sich an
- Online beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen lassen.
- Die Eintragung dauert nur wenige Minuten; eine Schritt fur Schritt Anleitung stellt die Verbraucherzentrale Sachsen zur Verfugung.
- Die Teilnahme am Verfahren ist fu r Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei, unabhängig vom Ausgang des Prozesses.
Hintergrundinformationen zum Ablauf und zur Frage, wer Anspruche geltend machen kann, gibt die Verbraucherzentrale Sachsen. Das Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wird die rechtliche Bewertung des Vorgehens von Amazon in Deutschland entscheidend klären.
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